Das verschwundene Geräusch

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel "Das verschwundene Geräusch" erkennen die Teilnehmenden die nachstehenden Teilnahmebedingungen und Datenschutzbestimmungen als verbindlich an und bestätigen deren Kenntnisnahme.

Ablauf des Gewinnspiels:

Auf Bremen Eins wird vom 29. Januar bis 23. Februar 2024 um Gutscheine für das Einkaufszentrum Weserpark Bremen im Wert von 300 Euro gespielt. Nach dem Aufruf im Radio können Hörerinnen und Hörer anrufen, um teilzunehmen. Der Teilnehmerin/dem Teilnehmer wird in der Spielrunde ein Geräusch vorgespielt, dessen Entstehung erraten werden soll. In der ersten Spielrunde wird um 300 Euro gespielt. Wird das Geräusch falsch geraten, werden 50 Euro abgezogen. Von Runde zu Runde wird das Erraten, wie das Geräusch entstanden ist, leichter, z.B. durch einen Tipp oder einen etwas längeren Ausschnitt des Tons. Gespielt wird drei Mal am Tag, Montag bis Freitag jeweils von 6 bis 18 Uhr.

Teilnahmeberechtigung:

Nicht teilnahmeberechtigt sind Kinder unter 16 Jahren. Mitarbeitende von Radio Bremen und dessen Tochtergesellschaften und deren jeweiligen Familien- und Haushaltsmitglieder sowie alle Personen, die gemäß diesen Teilnahmebedingungen ausgeschlossen worden sind.

Radio Bremen ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe wie z.B. ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, der Verdacht auf Manipulation oder andere wichtige Gründe vorliegen.

Datenschutzbestimmungen:

Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass Radio Bremen folgende Daten erhebt:

  • Vor- und Nachname.
  • Adresse.
  • Telefonnummer.

Die angegebenen Daten müssen gültig und richtig sein. Andernfalls kann der/die Teilnehmende von der Verlosung ausgeschlossen werden.

Die Daten werden von Radio Bremen vertraulich behandelt, auf gesicherten Servern gespeichert und nur in dem Umfang verarbeitet, in dem sie für die Durchführung und Abwicklung der Verlosung notwendig sind. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind und sofern keine gesetzlichen Regelungen dem entgegenstehen.

Darüber hinaus werden die personenbezogenen Daten der Teilnehmenden von Radio Bremen nicht an andere Dritte weitergegeben, es sei denn, sie haben in die Datenweitergabe eingewilligt oder Radio Bremen ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und/oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen zu einer Datenweitergabe verpflichtet. Die Daten werden nicht zu Werbezwecken genutzt.

Die weiteren Datenschutzbestimmungen können unter www.radiobremen.de/info/datenschutz eingesehen werden.

Die Eintrittskarten sind personengebunden und nicht übertragbar. Die teilnehmenden Personen, die für Eintrittskarten bereits ausgelost wurden, sind von der weiteren Teilnahme an der Verlosung ausgeschlossen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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Der Feiertag mit Ansgar Langhorst

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