Der Stichtag – Die Chronik der ARD 8.7.1985: Urteil zu gefälschten Hitlertagebüchern

Die Angeklagten Konrad Kujau (r) und Gerd Heidemann (l) mit ihren Anwälten Gesine Frömming und Reinhard Daum zu Verhandlungsbeginn am 21. August 1984 vor der großen Strafkammer des Hamburger Landgerichts.  Sie wurden am 8. Juli 1985 vom Hamburger Landgericht wegen schweren Betrugs zu vier Jahren und acht Monaten (Heidemann) und viereinhalb Jahren (Kujau) Freiheitsentzug verurteilt.

8.7.1985: Urteil zu gefälschten Hitlertagebüchern

Heute vor 35 Jahren wurde das Urteil im Fälschungsskandal um die angeblichen Hitlertagebücher gefällt.

Bild: dpa | Schilling

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